Aristo Vision i535 Bedienungsanleitung Seite 11

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RECHTFERTIGUNG
395
Gottes,
die mit seiner Gnade gewirkten guten Werke mit der ewigen Seligkeit
zu
belohnen. Daß Gott eine solche Anordnung getroffen hat, geht aus seiner
Verheißung
des ewigen Lohnes hervor (Mt
5,36°;
19,19;
25,346°); daß
es sich
um
eine
freie
Anordnung Gottes handelt,, ergibt sich daraus, daß das einzige
notwendige Objekt des
göttlichen
Willens die
göttliche
Wesenheit selbst ist,
m.
a.W.
daß
Gott durch nichts
Außergöttliches,
also auch nicht durch die ge-
schaffene Gnade, zu einem bestimmten Verhalten wie
etwa
dem Verleihen des
ewigen Lebens
genötigt
werden kann. Deshalb
lehrt
Duns
Scotus, daß die
Verdienstlichkeit eines Aktes letztlich auf der freien
göttlichen
Akzeptation
beruht, die sich
de
potentia
absoluta
auch auf rein
natürlich
gute Akte richten
könnte, de
potentia
ordinata
jedoch nur auf die Akte erstreckt, die vom freien
menschlichen
Willen und der Caritas zusammen hervorgebracht
sind.
Duns
Scotus verkennt dabei
weder
die
natürliche
Gutheit des durch die
göttliche
Akzeptation
verdienstlich
gewordenen Aktes noch seine
übernatürliche Erhöhung
durch
die
inhärierende
und mitwirkende Caritas, er legt aber besonderes Ge-
wicht auf das personale Moment der
göttlichen
Akzeptation und damit zu-
gleich
auf die ntl. Lehre, daß aller
Lohn
Gnadenlohn ist (vgl. Mt
20,1-16).
Thomas
von
Aquin
legt hingegen das
größere
Gewicht auf den inneren Wert der
mit
der Gnade gewirkten Akte und sieht eine gewisse Gleichwertigkeit zwi-
schen
ihnen und dem ewigen
Lohn,
so daß seine Schule in seinem Sinne von
einem
eigentlichen
meritum
de
condigno
sprechen zu
können
glaubt.
Es
ist in Anbetracht der Situation
verständlich, daß
das
Konzil
von Trient
trotz
des
zahlenmäßigen Übergewichts
der scotistischen Theologen daselbst dem
stark dynamistisch-personalistischen
Denken
der Reformatoren nicht das dyna-
mistisch-personalistische Denken des Scotismus auf katholischer
Seite
ent-
gegengestellt hat, sondern das mehr statisch-essentielle des
-»Thomismus,
wo-
bei
allerdings festzuhalten ist,
daß
es sich bei
Duns
Scotus um einen wesentlich
anderen Personalismus handelt als bei den Reformatoren. Gerade im
Hinblick
auf
die Rechtfertigungslehre
wäre
es jedoch fruchtbar (und das kontrovers-
theologische
Klima
ist
dafür
heute entspannt genug), sich im
Gespräch
mit den
protestantischen
Theologen
mehr vom scotischen
Denken
leiten zu lassen, das
berechtigten reformatorischen Anliegen durchaus entgegenkommt, ohne dabei
jedoch den katholischen
Raum
zu verlassen.
Im
einzelnen unterscheidet die Schultheologie beim Verdienst zwischen einem
meritum
de
condigno
(Thomisten) bzw. einem
verum
meritum
(so
könnte
man es im
Sinne der Scotisten nennen)und einem
meritum
de
congruo.
Gegenstand des
meri-
tum de
condigno
(Gerechtigkeitsverdienst) bzw. des
verum
meritum
sind nach tri-
dentinischer Lehre die Vermehrung der heiligmachenden Gnade, das ewige
Leben
und die Vermehrung der
Himmelsherrlichkeit
(D
842).
Über
das
meritum
de
congruo
(Billigkeitsverdienst) liegen keine verbindlichen
Lehräußerungen
der
Kirche
vor.
Nach
probabler
Meinung
kann
sich
der mit der aktuellen Gnade frei
mitwirkende
Todsünder de
congruo
weitere
gnadenhafte
Hilfe
zur Vorbereitung
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