Aristo Vision i535 Bedienungsanleitung Seite 12

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396
REFORMATION
auf die Rechtfertigung und
schließlich
die Rechtfertigung
selbst
verdienen
(vgl. Ps
50,19;
Lk
18,14),
der Gerechtfertigte
u. a.
r
sich
selbst
undr
andere
die Gnade der Beharrlichkeit. Dieses
meritum
de
congruo
ist letztlich nicht
anders
zu
beurteilen als das von der aktuellen Gnade
angeregte
vertrauensvolle
Bitt-
gebet,
das von einem entsprechenden Verhalten getragen und
begleitet
ist. Als
theologisch sichere Lehre kann angesehen werden,
daß
durch die
Todsünde
alle
Verdienste verlorengehen, durch die
erneute
Rechtfertigung
aber
wieder
auf-
leben.
Grundsätzlich
wird man sich jedoch davor
hüten müssen,
hier Unter-
scheidungen und Zuteilungen allzu
sehr
zu schematisieren, um das Lebendige
der Beziehung zwischen Gott und Mensch und des
göttlichen
Heilswirkens
nicht zu
zerstören.
Aus
dem hier Dargelegten
dürfte
hervorgegangen sein, in welchem Sinne man
nach
katholischer Auffassung im Zusammenhang mit der Rechtfertigung von
Verdienst und
Lohn
sprechen kann. Es handelt sich dabei
weder
um mensch-
liche
Anmaßung,
noch soll damit einer auf irgendeine
Nötigung
Gottes ab-
zielenden Werkgerechtigkeit das Wort
geredet
werden. Da nach dem Willen
Gottes der
Mensch
durch die
göttliche
Gnade nicht
zu
seinem -»Heilegezwungen
wird, sondern aus
freier
Verantwortung
und
-^Entscheidung
mit der Gnade zu
seinem
Heile
mitzuwirken hat, ist es in diesem Sinne sein
»Verdienst«,
wenn er
dem göttlichen
Gnadenanruf folgt, wie es
seine
verhängnisvolle
Schuld ist,
wenn er sich ihm
versagt.
Das von seiner Wurzel her Gnadenhafte des Recht-
fertigungsgeschehens und damit eben auch des
»Verdienens«
und des Lohnes
bleibt dabei
völlig
unangetastet.
Es wird zugleich nur deutlich hervorgehoben,
daß
auch der einzelne Menschr sein
Heil
sittliche Mitverantwortung
trägt
und
dementsprechend zu seinem
Heile
mit der Gnade Gottes mit-wirken
muß.
P.VIGNAUX,
Justification et
prédestination
au
XIV
e
siècle.
Paris
1934; E.KREBS,
Rechtfertigung, in:
LThK
VIII
(1936), 675-680;
W.DETTLOFF,
Die Lehre von der aeeeptatio divina bei Johannes
Duns
Scotus mit besonderer
Berücksichtigung
der Rechtfertigungslehre. Werl
1954;
A.ANDRESEN,
Er-
lösung
(dogmengeschichtlich), in:
RGG
II
(
3
i958), 590-594; W.JOEST,
Heiligung
(dogmatisch), in:
RGG III
(
3
i959),
180-181
; J.
HASPECKER-F.
MUSSNER-J.AUER-
K.
RAHNER,
Gnade,
in: LThK IV
(
2
i90o),
977-1000
(Lit.);
K.RAHNER,
Heiligmachende Gnade, in:
LThK
V
(
2
i96o),
138-142;
H.
KÜNG,
Rechtfertigung. Die Lehre
Karl
Barths und eine katholische Besinnung.
Einsiedeln
3
i96i;
W.DETTLOFF,
Die
Entwicklung
der Akzeptations- und Verdienstlehre von
Duns
Scotus bis Luther
mit
besonderer
Berücksichtigung
der Franziskanertheologie.
Münster 1963.
W.Dettloff
REFORMATION
I. Historisch II.
Nach
ihren theologischen Motiven
/.
Historisch
I.
Begriff.
Das Mittelalter verstand Reformation als Wiederherstellung der
ursprünglichen
Form,
vielfach,
aber
nicht
ausschließlich
bezogen auf die Er-
neuerung der ->Kirche. Im
i6.Jh
nannten sich Glaubensneuerung und
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